01.04.2005

Radikale Regeländerungen

Umdenken in den nationalen Triathlonverbänden! Die technische Kommision der DTU hat umfangreiche Änderungen beschlossen, um den Triathlonssport back to the roots zu führen:

 

1. Das Windschattenfahren ist generell verboten.

2. Es dürfen nur 26" Räder genutzt werden; das ist der neue Triathlonstandard.

3. Dreiecksrahmen sind verboten.

4. Rennlenker sind verboten. Ein Triathlonrad muss einen Triathlonaufsatz oder einen Zeitfahrlenker haben.

5. Lenkerendschalthebel sind obligatorisch.

6. Wer die Regeln zum Verbot des Windschattenfahrens verletzt, wird sofort und unwiderruflich disqualifiziert.Für weniger schwere unsportliche Verstöße können Zeitstrafen verhängt werden.

7. Es darf mit unbekleideten Oberkörper gelaufen werden.
8. Wasserschattenschwimmen ist verboten.
9. Das Schwimmen findet ausschließlich in freien Gewässern statt. Bei Volkstriathlonveranstaltungen kann auch in Freibädern geschwommen werden.
10. Startpaßinhabern ist es untersagt, an Volkstriathlonveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist auch als sog. Trainingswettkampfe ohne Wertung nicht zulässig.
11. Die Mitglieder in den Landesverbänden müssen auf Ihrer Wettkampfbekleidung das Logo ihres Landesverbandes tragen. Entsprechende Regelungen treffen die Landesverbände.

Na, da sind wir mal gespannt, wie die ab dem 1. April gültigen Regeln in der Triathlonszene aufgenommen werden.
Noch etwas: www.ironmanlie.com

Aufgrund vermehrter Anfragen nur zur Richtigsstellung: Das war unser Aprilscherz!

 

 

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